21. Novelle zur FSG-DV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (21. Novelle zur FSG-DV)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 29.04.2024, Frist bis Mo., 27.05.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 210/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 29.07.2024 – 63 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dieser Novelle werden die begleitenden Regelungen für die durch die 22. FSG-Novelle eingeführte Gebührenbefreiung bei Verlängerungen von befristeten Lenkberechtigungen geschaffen. Die Höhe des Kostenbeitrages (für die Produktion und Versendung des Scheckkartenführerscheines) wird ebenfalls angepasst. Auch die Anpassung an die durch die 41. KFG-Novelle eingeführte neue Fahrlehreraus- und weiterbildung wird vorgenommen. Darüber hinaus wird die Gelegenheit genutzt einige andere aktuell notwendige Punkte mitzuerledigen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.