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LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2022

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Aktualisierung der Anlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 22.03.2022, Frist bis Mo., 02.05.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 289/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 26.07.2022 – 85 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Die vorliegende Verordnung dient der Aktualisierung der Anlage des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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