LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Aktualisierung der Anlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 22.03.2022, Frist bis Mo., 02.05.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 289/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 26.07.2022 – 85 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Die vorliegende Verordnung dient der Aktualisierung der Anlage des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.