Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 19.04.2023, Frist bis Mi., 17.05.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 187/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 21.06.2023 – 35 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Derzeit (Sommersemester 2023) haben Studierende aus der Ukraine aufgrund einer Sonderbestimmung keinen Studienbeitrag zu entrichten. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es geboten, ukrainische Studierende weiterhin zu unterstützen. Diese Studierenden sollen daher auch für das Wintersemester 2023/24 von der Studienbeitragspflicht ausgenommen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.