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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 21.04.2023, Frist bis Fr., 02.06.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 296/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 04.10.2023 – 124 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit dem Lehrplan 2016, BGBl. II Nr. 211/2016, wurde die Lehrplanverordnung für Berufsschulen neu erlassen. Diese umfasst in alphabethischer Reihenfolge die kompetenz- und lernergebnisorientiert gestalteten Rahmenlehrpläne der Lehrberufe. Mit gegenständlicher Lehrplan-Novelle sollen folgende Rahmenlehrpläne aufgenommen werden:

- Assistent in der Sicherheitsverwaltung/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung (Anlage 220)

- Buchbindetechnik und Postpresstechnologie (Anlage 221)

- Chocolatier/Chocolatière (Anlage 222)

- Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Anlage 223)

- Eventkaufmann/Eventkauffrau (Anlage 224)

- Fertigungsmesstechnik (Anlage 225)

- Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau (Anlage 226)

- Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin (Anlage 227)

- Bahnreise- und Mobilitätsservice (Anlage 228)

Weitere Änderungen betreffen folgende Lehrberufe:

- Berufsfotograf/Berufsfotografin (Anlage 7): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Berufsfotografie"

- Betriebsdienstleistung (Anlage 11): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin" und geringfügige redaktionelle Anpassungen

- Drogist/Drogistin (Anlage 28): Neuerlassung der Anlage, Ergänzung einiger Lernergebnisse in den Bildungs- und Lehraufgaben und diverse redaktionelle Änderungen

Weiterlesen – noch 34 Absätze

- Hotelkaufmann/Hotelkauffrau (Anlage 58): Neuerlassung der Anlage; Änderungen bei den Bildungs- und Lehraufgaben

- Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau (Anlage 60): Neuerlassung der Anlage, Neugestaltung der Struktur als Schwerpunktlehrberuf

- Konditor (Zuckerbäcker)/Konditorin (Zuckerbäckerin) (Anlage 188): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Konditorei (Zuckerbäckerei)", Neugestaltung der Struktur als Schwerpunktlehrberuf

- Kunststoffformgebung (Anlage 75): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Kunststoffverfahrenstechnik"

- Masseur/Masseurin (Anlage 86): Neuerlassung der Anlage, Verlängerung der Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre; Ergänzung um einen neuen Freigegenstand "Massagetechniken und -griffe"

- Mechatronik (Anlage 88): Neuerlassung der Anlage, Ergänzung um zusätzliche Spezialmodule "Additive Fertigung" und "Digitale Fertigungstechnik"

- Metallbearbeitung (Anlage 93): Neuerlassung der Anlage, Anpassungen an Änderungen in der Ausbildungsordnung

- Metalltechnik (Anlage 96): Neuerlassung der Anlage, Aufnahme des neuen Hauptmoduls "Sicherheitstechnik" sowie Berücksichtigung von Änderungen im Bereich der Spezialmodule (neues Spezialmodul "Digitale Fertigungstechnik"; Neuordnung des Spezialmoduls "Prozess- und Fertigungstechnik" als "Prozess- und Projektmanagement")

- Milchtechnologie (Anlage 98): Neuerlassung der Anlage; Anpassungen, um eine bessere Abstimmung mit der betrieblichen Ausbildung sicherzustellen

- Oberflächentechnik (Anlage 101): Neuerlassung der Anlage, Aufnahme des neuen Schwerpunkts Dünnschicht- und Plasmatechnik

- Physiklaborant/Physiklaborantin (Anlage 113): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Prüftechnik" und Neufassung als Schwerpunktlehrberuf mit den Schwerpunkten Physik und Baustoffe

- Sportadministration (Anlage 133): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Sportadministrator/Sportadministratorin", geringfügige redaktionelle Anpassungen

- Systemgastronomiefachmann/Systemgastronomiefachfrau (Anlage 195): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Systemgastronomiefachkraft", geringfügige redaktionelle Anpassungen sowie Änderungen in der Bildungs- und Lehraufgabe

- Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin (Anlage 218): Neuerlassung der Anlage, Aufnahme des zusätzlichen Schwerpunkts Tunnelbautechnik

- Tischlerei (Anlage 147): Neuerlassung der Anlage, Neufassung als Schwerpunktlehrberuf, Integration des bisherigen Einzellehrberufs Drechsler/Drechslerin als Schwerpunkt im Lehrberuf Tischlerei

- Tischlereitechnik (Anlage 148): Neuerlassung der Anlage, Integration des bisherigen Einzellehrberufs Modellbauer/Modellbauerin als Schwerpunkt Modell- und Formenbau

- Vergolder und Staffierer/Vergolderin und Staffiererin (Anlage 153): Neuerlassung der Anlage, Umbenennung des Lehrberufs in "Vergolden und Staffieren", geringfügige redaktionelle Änderungen

Mit der gegenständlichen Lehrplan-Novelle sollen weiters die Lehrpläne für die Lehrberufe

- Bonbon- und Konfektmacher/Bonbon- und Konfektmacherin (Anlage 16), abgelöst durch Chocolatier/Chocolatière (Anlage 222),

- Buchbinder/Buchbinderin (Anlage 169), abgelöst durch Buchbindetechnik und Postpresstechnologie (Anlage 221),

- Drechsler/Drechslerin (Anlage 27), künftig als Schwerpunkt integriert im Lehrberuf Tischlerei (Anlage 147),

- Entsorgungs- und Recyclingfachmann - Abfall/Entsorgungs- und Recyclingfachfrau - Abfall (Anlage 34), abgelöst durch Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Anlage 223),

- Kristallschleiftechnik (Anlage 74),

- Modellbauer/Modellbauerin (Anlage 100), künftig als Schwerpunkt Modell- und Formenbau integriert im Lehrberuf Tischlereitechnik (Anlage 148),

- Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin (Anlage 119), abgelöst durch Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin (Anlage 227), sowie

- Stempelerzeuger und Flexograf/Stempelerzeugerin und Flexografin (Anlage 135)

außer Kraft gesetzt werden.

Aus pädagogischer Sicht wird weiters angemerkt:

Seitens des für Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung zuständigen Bundesministeriums (seit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 98/2022, das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) wurden mit den Lehrberufspaketen 2020, 2021 und 2022 zahlreiche Lehrberufe neu eingeführt bzw. bestehende Ausbildungsordnungen novelliert.

Da für die Schuljahre 2020/21 bis 2022/23 mit berufsschulpflichtigen Lehrlingen, die gemäß den neuen bzw. geänderten Ausbildungsordnungen ausgebildet werden, zu rechnen war, wurden die erforderlichen Übergangslehrpläne gemäß § 6 Abs. 1a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) erlassen, um der Aufgabe der Berufsschule gemäß § 46 SchOG (fachlich einschlägiger Unterricht, Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung) sowie den Anforderungen des § 22 Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes 1985 (Berufsschulpflicht ist durch eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule zu erfüllen) nachkommen zu können.

Alle Lehrpläne basieren auf einem Kompetenzmodell, welches sowohl die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension als auch die personale und soziale Dimension berücksichtigt.

Die lernergebnis- und kompetenzorientierte Formulierung der Lehrpläne soll zu einer Verbesserung des Unterrichts beitragen und den Paradigmenwechsel von der Input- hin zur Output-Orientierung abbilden.

Aufgrund der zeitlichen Befristung ist es nun allerdings erforderlich, die erlassenen Übergangslehrpläne in die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen aufzunehmen. Da keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den Übergangslehrplänen vorgenommen wurden, soll das Inkrafttreten jenem der Übergangslehrpläne entsprechen.

Des Weiteren wurden durch das zuständige Bundesministerium die Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe "Kristallschleiftechnik" und "Stempelerzeuger und Flexograf/Stempelerzeugerin und Flexografin" mit 1. August 2021 außer Kraft gesetzt. Mit der gegenständlichen Verordnung soll das Außerkrafttreten der entsprechenden Berufsschulrahmenlehrpläne analog zu jenem der Ausbildungsordnungen geregelt werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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