5. Novelle zur FSG-VBV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B geändert wird (5. Novelle zur FSG-VBV)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 23.01.2024, Frist bis Di., 20.02.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 114/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 06.05.2024 – 76 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dieser Novelle werden die begleitenden Regelungen für die Neuregelung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung im Rahmen der 41. KFG-Novelle vorgenommen. Das sind einerseits der Entfall der Zusatzausbildung für Fahr(schul)lehrer, die begleitende Schulungen und Perfektionsschulungen im Rahmen der L17-Ausbildung durchführen wollen und andererseits die Regelung über den Verbleib der Fahrtenprotokolle bei den Fahrschulen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.