Zum Inhalt springen

Heb-EWRV-Novelle 2022

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Hebammen-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 geändert wird

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 25.08.2022, Frist bis Mi., 05.10.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 19/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 19.01.2024 – 471 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Die Verordnung betreffend die Qualifikationsnachweise der Hebammen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Hebammen-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 - Heb-EWRV 2008), BGBl. II Nr. 195/2008, die zuletzt durch die Verordnung BGBl. II Nr. 144/2016 geändert wurde, ist an folgende zwischenzeitlich geänderte Rechtsgrundlagen anzupassen bzw. zu ergänzen:

- EU-Berufsanerkennungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022 (EU-BAG-GB 2022), BGBl. I Nr. 65/2022, durch das für die sektorellen Gesundheitsberufe, u.a. für den Beruf der Hebamme, der durch Artikel 4f der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen neu vorgeschriebene partielle Berufszugang von Qualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten umgesetzt wird;

- Delegierter Beschluss (EU) 2021/2183 der Europäischen Kommission zur Änderung des Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich Ausbildungsnachweisen und Titeln von Ausbildungsgängen u.a. für den Beruf der Hebamme.

Näheres zu den einzelnen Bestimmungen der gegenständlichen Novelle der Heb-EWRV 2008 ist dem Besonderen Teil zu entnehmen.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML