Novelle der Fleischuntersuchungsverordnung 2006
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 geändert wird
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 14.12.2022, Frist bis Mo., 23.01.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 190/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 23.06.2023 – 151 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Problem und Ziel:
Die Tätigkeit an den Schlachthöfen hat für den tierärztlichen Berufsstand an Attraktivität verloren. Dies hat zur Folge, dass es immer schwieriger wird, mit dem bestehenden Personal die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu gewährleisten. Ziel dieser Verordnung ist es, die Aufrechterhaltung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung mittel- und langfristig dadurch zu gewährleisten, indem eine individuelle Arbeitszeiteinteilung ermöglicht wird sowie in begründeten Ausnahmefällen von den vorgegebenen Untersuchungszeiten abgewichen werden darf. Zudem erfolgt eine Anpassung hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Endbeurteilung der Fleischuntersuchung in Kleinbetrieben sowie Anpassungen im Hinblick auf das neue Tierseuchenrecht der Europäischen Union.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.