Studienbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 13.12.2023, Frist bis Mi., 27.12.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 20/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 23.01.2024 – 27 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Derzeit (Wintersemester 2023/24) haben Studierende aus der Ukraine aufgrund einer Sonderbestimmung keinen Studienbeitrag zu entrichten. Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffs auf die Ukraine ist es geboten, ukrainische Studierende weiterhin zu unterstützen. Diese Studierenden sollen daher auch für das Sommersemester 2024 von der Studienbeitragspflicht ausgenommen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.