VerordnungsentwurfBundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend das Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 31.05.2022, Frist bis Fr., 10.06.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 251/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 28.06.2022 – 18 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.