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1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2022

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 23.09.2022, Frist bis Fr., 04.11.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 447/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 05.12.2022 – 31 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Um die seit der Novelle der Altlastenatlas-VO, BGBl. II Nr. 168/2022, erarbeiteten Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Ausweisungen weiterer Altlasten und der Änderung von Prioritätenklassen aufzunehmen, ist die Altlastenatlas-VO neuerlich zu novellieren.

In das Begutachtungsverfahren werden jene Institutionen, welche in der Altlastensanierungskommission vertreten sind, einbezogen.

Inhalt der Novelle ist

- die Ausweisung und/oder Festlegung der Prioritätenklasse folgender Altlasten:

• N95 Glasfabrik Stölzle Alt-Nagelberg (PK 3)

• N96 Chemische Reinigung Werzinger (PK 3)

• N97 Bäckerei Hebenstreit (PK 3)

• N98 VEW/Schoeller-Bleckmann - Teilbereich Infrastruktur (PK 3)

• O44 Chemiepark Linz (PK 3)

• O88 Deponie Molln (PK 3)

• S23 Flughafen Salzburg - Feuerlöschübungsgelände (PK 1)

- die Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlasten auf "gesichert":

• K10 Schüttbach (Teilbereich)

• N69 Stolllack

- die Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlasten auf "saniert":

• K10 Schüttbach (Teilbereich)

• W14 Mineralöllände Hafen Freudenau I

Allein durch den formellen Akt der Eintragung oder Streichung von Altlasten bzw. der Festlegung der Prioritätenklassen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu erwarten und es werden auch keine Informationspflichten für Unternehmen festgelegt.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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