VerordnungsentwurfBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Änderung der Universitätsfinanzierungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitätsfinanzierungsverordnung geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 17.05.2024, Frist bis Fr., 31.05.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 231/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 28.08.2024 – 89 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.