Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Beträge für die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium für das Studienjahr 2024/25 festgesetzt werden (Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2024)
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 13.05.2024, Frist bis Sa., 15.06.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 212/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 31.07.2024 – 46 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.