Verordnung mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird (2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2021)
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird (2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2021)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 04.02.2022, Frist bis Fr., 18.03.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 168/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 27.04.2022 – 40 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Um die seit der Novelle der Altlastenatlas-VO, BGBl. II Nr. 428/2021, erarbeiteten Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Ausweisungen weiterer Altlasten und der Änderung von Prioritätenklassen aufzunehmen, ist die Altlastenatlas-VO neuerlich zu novellieren.
In das Begutachtungsverfahren werden jene Institutionen, welche in der Altlastensanierungskommission vertreten sind, einbezogen.
Inhalt der Novelle ist
- die Ausweisung und Festlegung der Prioritätenklasse folgender Altlasten:
• K33 Deponie Auenpark
• O86 Chemiepark Linz - Pflanzenschutzmittelproduktion
• O87 Chemiepark Linz - Stickstoffanlagen und Mehrzweckanlage
• W34 Chemische Reinigung Salesianer Penzing
- die Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlasten auf "gesichert":
• O67 BP-Tanklager Linz 1 alt - Schadensfall SF2A
Allein durch den formellen Akt der Eintragung oder Streichung von Altlasten bzw. der Festlegung der Prioritätenklassen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu erwarten und es werden auch keine Informationspflichten für Unternehmen festgelegt.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.