Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht; Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (inklusive dem Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) und ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen geändert wird
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 15.03.2023, Frist bis Mi., 12.04.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 183/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 15.06.2023 – 64 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
1. Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dem Bildungsreformgesetz, BGBl. I Nr. 138/2017, wurde die Bestimmung im Schulorganisationsgesetz - SchOG, BGBl. I Nr. 242/1962, betreffend die Schulversuche (§ 7 SchOG) neu gefasst. Die vor dem Inkrafttreten dieser Neufassung bereits geführten Schulversuche enden gemäß § 130b SchOG mit dem in der Bewilligung des Schulversuchs vorgesehenen Zeitpunkt oder spätestens mit Ablauf des 31. August 2025. Nach erfolgreicher Durchführung der Schulversuche sollen diese in das Regelschulwesen überführt werden.
Der bisher an der BAfEP Wien 7 und BAfEP Wien 19 durchgeführte Schulversuch des "Aufbaulehrganges für Elementarpädagogik (AUL)" soll nun nach erfolgreicher Durchführung des Schulversuchs mit 1. September 2023 in das Regelschulwesen überführt werden. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 170/2021 wurde auf gesetzlicher Ebene in § 79 Abs. 1 Z 1b SchOG, der Aufbaulehrgang (AUL) als eine neue Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik als dreijähriger Ausbildungsgang verankert.
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Dadurch soll für Absolventinnen und Absolventen berufsbildender mittlerer Schulen, insbesondere von Fachschulen für Sozialberufe und Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe, die Möglichkeit geschaffen werden, höhere elementarpädagogische Bildung sowie jene Berufsgesinnung und jenes Berufswissen und Berufskönnen, welches für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderlich ist, zu erwerben. Der Ausbildungsgang dauert drei Jahre (sechs Semester) und wird mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen, welche einer Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik gleichwertig ist. Dieser Aufbaulehrgang kann auch als Schule für Berufstätige, erforderlichenfalls unter Verlängerung der Ausbildungsdauer, geführt werden.
Nun soll der entsprechende Lehrplan für den "Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)" erlassen werden. Die Lehrplananlage umfasst die Bestimmungen betreffend den Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik geführt als Schule für Berufstätige.
Darüber hinaus soll ein neuer Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) bekanntgemacht werden.
2. Aus pädagogischer Sicht ist anzumerken:
In § 79 Abs. 1 Z 1b SchOG ist vorgesehen, dass eine mittlere Ausbildung (berufsbildende mittlere Schule) durch einen Aufbaulehrgang ergänzt zur vollen Qualifikation analog zu der höheren Ausbildung (Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) führt. Mit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, wurde die "Fachschule für pädagogische Assistenzberufe" in § 63b SchOG gesetzlich verankert; der erste Jahrgang schließt zum Haupttermin 2022 ab.
Der Aufbaulehrgang (AUL), als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik ermöglicht eine anschlussfähige Ausbildung für die Absolventinnen und Absolventen der "Fachschule für pädagogische Assistenzberufe". Die Lehrplananlage enthält auch die aktuellen Adaptierungen betreffend den Unterrichtsgegenstand "Frühe sprachliche Bildung und Förderung".
Aufgrund der im Vorfeld notwendigen umfassenden Abklärungen im Zusammenhang mit dem neuen Pflichtgegenstand in allen Formen der BAfEP "Frühe sprachliche Bildung und Förderung" ist ein Inkrafttreten nunmehr mit dem Schuljahr 2023/24 vorgesehen.
Der vorliegende Lehrplan soll auch in einer berufsbegleitenden Form unter Verlängerung der Ausbildungsdauer auf drei oder vier Semester geführt werden können.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.