14. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Zulassungsstellenverordnung geändert wird ( 14. Novelle zur ZustV)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 17.07.2023, Frist bis Mo., 14.08.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 282/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 22.09.2023 – 39 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
In der Zulassungsbescheinigung wird ein neues Feld für die Fahrzeuguntergruppe vorgesehen. Die Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat erhält ein neues Design. Die Ersichtlichkeit der Fahrzeuguntergruppe ist für die Mautberechnung in Umsetzung der RL (EU) 2022/362 ("Wegekostenrichtlinie NEU") erforderlich. Beim Scheckkartenzulassungsschein erfolgt eine vertraglich vorgesehene Preisindexierung.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.