EAG-VO-Novelle 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Elektroaltgeräteverordnung geändert wird
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 24.02.2020, Frist bis Mo., 23.03.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 272/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 24.06.2020 – 93 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Auf Grund der in jüngster Zeit erlassenen delegierten Richtlinien der EU-Kommission zu Ergänzungen der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) besteht Umsetzungsbedarf in Österreich, der durch diese Novelle erfüllt werden soll.
Weiters sollen Anpassungen an die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S 38, erfolgen, wie insbesondere in der Definition des Vertreibers, von medizinischen Geräten und von In-Vitro-Diagnostika, sowie in den Vorgaben der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.