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VO über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 25.03.2020, Frist bis Mi., 15.04.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 209/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 14.05.2020 – 29 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit dem vorliegenden Entwurf werden neue Hauptstudiengänge des "Prayner Konservatorium für Musik und Dramatische Kunst" in die Verordnung aufgenommen und andererseits erfolgt eine Umbenennung des "Jam Music Lab - Conservatory for Jazz and Popular Music Vienna der Jam Music Lab GmbH" mit gleichzeitiger Änderung einzelner Studiengänge.

Studienförderung erhalten ordentliche Studierende an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien, wenn sie Hauptstudiengänge besuchen, die durch Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien zu bestimmen sind. Konservatorien sind im schulrechtlichen Sinn Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut, das vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung bescheidmäßig genehmigt wird. Nur diesen kann das Öffentlichkeitsrecht verliehen werden.

Weiters sind in die Verordnung über die Studienförderung nur solche Hauptstudiengänge aufzunehmen, die bei einer Dauer von mindestens acht Semestern in praktisch-künstlerischen Fertigkeiten bis zur höchsten Stufe führen und eine entsprechende theoretische Ausbildung bieten oder zu einer Lehrbefähigung führen; ebenso müssen die Pflichtgegenstände der Hauptstudiengänge ein durchschnittliches Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden je Semester aufweisen.

Weiterlesen – noch 6 Absätze

Prayner Konservatorium für Musik und Dramatische Kunst

Die Überprüfung des Organisationsstatuts, insbesondere der relevanten Lehrpläne, ergibt, dass die neuen Hauptstudiengänge diese Voraussetzungen erfüllen. Die Neufassung des Organisationsstatuts wurde mit Bescheid vom 14. März 2019 (BMBWF-24.423/0011-II/4/2019) ab dem Schuljahr 2018/19 genehmigt.

Neben der Aufnahme neuer Studiengänge erfolgte auch eine Umstrukturierung des neuen Organisationsstatuts in Abteilungen, das in der Verordnung Berücksichtigung findet.

Jam Music Lab - Conservatory for Jazz and Popular Music Vienna der Jam Music Lab GmbH

Die Neufassung des Organisationsstatuts wurde mit Bescheid vom 6. September 2019 (BMBWF-24.423/0029-II/4/2018) ab dem Schuljahr 2019/20 genehmigt, gleichzeitig erfolgte auch die Umbenennung in "International Academy of Music and Performing Arts Vienna der Jam Music Lab GmbH" und Aufnahme neuer Hauptstudiengänge. Die Überprüfung des Organisationsstatuts, ergibt, dass auch diese neuen Hauptstudiengänge die Voraussetzungen erfüllen.

Diese Änderungen sind daher in die Verordnung aufzunehmen, wodurch für ordentliche Studierende ab dem Studienjahr 2019/20 die notwendige Anspruchsgrundlage für den Bezug von Studienförderung geschaffen wird.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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