COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über studienrechtliche Sondervorschriften an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 09.04.2020, Frist bis Do., 16.04.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 171/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 22.04.2020 – 6 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Die COVID-19-Pandemie macht zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig, die auch Auswirkungen auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen haben. Ein längeres Andauern der Pandemie und der dadurch erforderlichen Maßnahmen erfordert Adaptionen im Studienrecht der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Zum einen sollen negative Auswirkungen auf die Studierenden möglichst geringgehalten werden. Zum anderen soll ein flexibler Rahmen für die geregelte Fortsetzung des Lehr- und Prüfungsbetriebes geschaffen werden. Durch das Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz - C-HG) wurde daher durch eine Verordnungsermächtigung die gesetzliche Basis dafür geschaffen, dass der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung durch diese Verordnung vom Universitätsgesetz 2002 - UG und vom Hochschulgesetz 2005 - HG abweichende Regelungen schaffen kann.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.