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Änderung der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Änderung der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 (TGD-VO-Novelle 2020)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 09.04.2020, Frist bis Fr., 15.05.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Die externen Kontrollen sollen bei Beibehaltung der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktion der TGD und des GGD reduziert werden. Die Geschäftsführer sollen die einheitliche Vorgangsweise bei der Duchführung interner Kontrollen dem Beirat zur Empfehlung vorlegen. Einzelne Bestimmungen der Verordnung sollen auf Basis der Erfahrung mit deren Umsetzung präzisiert oder ergänzt werden

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden im Vorfeld im Beirat "Tiergesundheitsdienst Österreich" weitestgehend abgestimmt und akkordiert.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML