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Verordnung über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21 (COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung – C-HAV)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 07.05.2020, Frist bis Mi., 13.05.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Die COVID-19-Pandemie macht zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig, die auch Auswirkungen auf die Durchführung von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21 haben. Daher wurde der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung durch folgende Gesetze ermächtigt, für die Durchführung von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren, Sonderregelungen für das Studienjahr 2020/21 durch Verordnung zu erlassen:

- Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, BGBl. I Nr. 16/2020 und

- Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz - C-HG), BGBl. I Nr. 23/2020.

Weiterlesen – noch 1 Absatz

Durch die vorliegende Verordnung sollen daher ein einheitlicher, zeitlicher Rahmen für die Durchführung von Verfahrensschritten, für die die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, geschaffen, Mindestkriterien für Sicherheitsvorkehrungen bei persönlicher Anwesenheit definiert, eine Ermächtigung für eine Abänderung bzw. Neufestlegung von Terminen, Fristigkeiten und Verfahrensregelungen normiert, eine Sondervorschrift für das Aufnahmeverfahren für die Studien Human- und Zahnmedizin festgelegt und eine Sondervorschrift für die Durchführung von Aufnahmeverfahren an Fachhochschulen aufgenommen werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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