Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 10.06.2020, Frist bis Mi., 08.07.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 348/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 30.07.2020 – 22 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dem Gesetzespaket BGBl. I Nr. 86/2019 wurde auf schulgesetzlicher Ebene der Rahmen für eine Weiterentwicklung der Polytechnischen Schule festgelegt. Die erklärte Zielsetzung des genannten Gesetzespakets bestand darin, die Grundlage für eine zeitgemäße Ausbildung von Schülerinnen und Schülern am Ende der allgemeinen Schulpflicht zu schaffen. Dies beinhaltete insbesondere die Modernisierung des Fächerkanons der Polytechnischen Schule als Basis für die Neugestaltung eines zeitgemäßen kompetenzorientierten Lehrplans, den Ausbau der Orientierungsfunktion der Polytechnischen Schule (Orientierungs- und gegebenenfalls Schwerpunktphase am Schuljahresbeginn) sowie die Neufassung der Fachbereiche entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft oder weiterführender Schulen, wie etwa die Wahl zwischen dem Cluster Technik, dem Cluster Dienstleistungen oder einem sonstigen den Interessen, Begabungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler oder der Wirtschaftsstruktur der Region entsprechenden Bereich. Die gesetzlichen Vorgaben sollen nun in einem weiteren Schritt in den als Entwurf vorliegenden neu konzipierten Lehrplan der Polytechnischen Schule Eingang finden.
Aus pädagogischer Sicht wird ausgeführt:
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Der derzeit gültige Lehrplan der Polytechnischen Schule wurde 1997 erarbeitet und setzt die Schwerpunkte im Wesentlichen rund um die seinerzeitige Arbeits- und Lebenswelt von Jugendlichen, die sich am Ende der Pflichtschulzeit im Berufsüberleitungsprozess befanden. Die Inhalte der allgemeinen und alternativen Pflichtgegenstände wurden seither nicht überarbeitet. Darüber hinaus ist der aktuelle Lehrplan der Polytechnischen Schule nicht lernergebnis- und kompetenzorientiert formuliert. Die Anpassung der Inhalte der Berufsgrundbildung, also der Fachbereiche, die als Bündel von alternativen Pflichtgegenständen ausgerichtet sind, ist auch durch die Novellierung der Berufsschullehrpläne geboten. Für eine zeitgemäße Ausbildung von Schülerinnen und Schülern am Ende der allgemeinen Schulpflicht ist die Verordnung eines zeitgemäßen, kompetenzorientierten Lehrplans mit einem modernisierten Fächerkanon, neu gefassten Fachbereichen und einer erweiterten Berufsorientierung unerlässlich. Darüber hinaus bedingen der technische Fortschritt und die fortschreitende Digitalisierung in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handlungsfeldern sowie Änderungen im Bereich der Berufsschulrahmenlehrpläne eine entsprechende curriculare Berücksichtigung in der Berufsgrundbildung.
Der Anteil an Jugendlichen, die am Ende der Pflichtschule nur über mangelnde Grundkompetenzen verfügen, stellt eine besondere gesellschafts-und wirtschaftspolitische Herausforderung dar und bedarf im Bildungsbereich einer vielschichtigen Strategie zur Vermeidung von frühzeitigen Bildungsabbrüchen bzw. von Bildungsarmut Jugendlicher. Die Sicherung der Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern, die sich in der Polytechnischen Schule nicht auf der 9. Schulstufe befinden, soll durch Lehrplanspezifikationen in den Unterrichtsgegenständen "Deutsch und Kommunikation", "Angewandte Mathematik" und "Lebende Fremdsprache (Englisch)" gewährleistet werden.
Die moderne Arbeitswelt fordert von den Erwerbstätigen zunehmend die Bereitschaft zu Mobilität und Flexibilität im Laufe ihres Berufslebens. Die Polytechnische Schule muss dieser Entwicklung weitestgehend Rechnung tragen und den Fokus vermehrt auf Orientierung, dem Erkennen persönlicher Stärken und Schwächen, dem Abgleichen von beruflichen Vorstellungen und Wünschen und dem erweiterten Einblick in verschiedene Arbeitswelten hinsichtlich der Entwicklung von Berufswahlkompetenz richten. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entscheidung für ihren weiteren Ausbildungs- und Bildungsweg reflektiert und weitestgehend eigenständig treffen können und dazu befähigt werden, eingeschlagene Wege gegebenenfalls verlassen bzw. adaptieren zu können. Neben einer mindestens vierwöchigen Orientierungsphase wird die Umsetzung einer Schwerpunktphase empfohlen. In dieser zweiten Phase des Schuljahres sollen neben dem gewählten Fachbereich ausgewählte Lernergeb-nisse von bis zu zwei anderen Fachbereichen als Ergänzungsbereich vorgesehen werden können, sofern mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche am Standort angeboten werden. Der gesteigerte Fokus auf Berufsorientierung und der Entwicklung einer Berufswahlkompetenz soll zusätzlich durch eine stärkere Gewichtung in der subsidiär vorgesehenen Stundentafel deutlich werden, in der der Pflichtgegenstand "Berufs- und Lebenswelt" mit drei Stunden fixiert sein soll. Der Lehrplan soll auf einem Kompetenzmodell basieren, welches sowohl die Wissens-, Erkenntnis-und Anwendungsdimension als auch die personale und soziale Dimension berücksichtigt. Die lernergebnis-und kompetenzorientierte Formulierung soll zu einer Verbesserung des Unterrichts beitragen und den Paradigmenwechsel von der Input- hin zur Output-Orientierung abbilden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
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Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.