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Änderung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Medizinische Strahlenschutzverordnung geändert wird

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 02.07.2020, Frist bis Do., 16.07.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Der vorliegende Änderungsentwurf der Medizinischen Strahlenschutzverordnung - MedStrSchV dient im Wesentlichen Folgendem:

- Anpassung an die Neufassungen des Strahlenschutzgesetzes und der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung

- Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für die Computertomografie und die Nuklearmedizin

- Erweiterung der Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen auf die Nuklearmedizin und die Strahlentherapie

- Festlegung von meldepflichtigen unfallbedingten medizinischen Expositionen und unbeabsichtigten Expositionen

- Festlegung von Ortsdosisleistungswerten zur Berechnung der erforderlichen Abschirmungen

Weiterlesen – noch 3 Absätze

Die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, ABl. Nr. L 13 vom 17.01.2014 S. 1, in der Fassung der Berichtigung, ABl. Nr. L 72 vom 17.03.2016 S. 69, in österreichisches Recht erfolgt durch Neufassungen des Strahlenschutzgesetzes und einiger Durchführungsverordnungen. Die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes (Strahlenschutzgesetz 2020 - StrSchG 2020) befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung und wird voraussichtlich mit 1. August 2020 in Kraft treten.

Mit der geltenden Medizinischen Strahlenschutzverordnung wurden bereits das Kapitel VII (Medizinische Expositionen) sowie Artikel 83 (Medizinphysik-Experte) der Richtlinie 2013/59/Euratom in österreichisches Recht umgesetzt, weshalb die vorgesehene Novelle außer einigen Aktualisierungen und Erweiterungen der Anlagen kaum Änderungen der geltenden Rechtslage mit sich bringen wird.

Aus den in der Novelle vorgesehenen Änderungen resultieren keine finanziellen Auswirkungen.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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