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13. Novelle zur Fahrprüfungsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung genändert wird (13. Novelle zur FSG-PV)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 16.07.2020, Frist bis Do., 13.08.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 415/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 29.09.2020 – 47 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die 13. FSG-PV-Novelle enthält die Umsetzung der Richtlinie 2020/612 der Kommission, in der es um die technischen Anforderungen der Prüfungsfahrzeuge für die Klasse A2 geht sowie um die Erweiterung der Regelung über den Entfall der Automatikeinschränkung. Die Inhalte dieser Richtlinie sind innerstaatlich bis 1.11.2020 in Geltung zu setzen. Ein Zeitpunkt des Außerkrafttretens wird für diese Bestimmungen nicht normiert, da ein solcher in der umzusetzenden Richtlinie nicht vorgesehen ist.

Zusätzlich wird die Gelegenheit genützt, um einige redaktionelle Änderungen und systematische Richtigstellungen vorzunehmen, die sich aufgrund der umfassenden 12. FSG-PV-Novelle vor allem in Anlage 4 als notwendig erwiesen haben.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML