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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 24.07.2020, Frist bis Fr., 21.08.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 393/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 10.09.2020 – 20 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Mit BGBl. II Nr. 105/2018 wurde der Lehrplan für die Handelsakademie Digital Business kundgemacht und mit BGBl. II Nr. 191/2020 die Lehrpläne der Handelsakademie - European and International Business, der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik, der Handelsakademie - Industrial Business und der Handelsakademie - Wirtschaft und Recht ins Regelschulwesen überführt.

Mit vorliegendem Entwurf sollen nunmehr die Lehrpläne

- des Aufbaulehrgangs der Handelsakademie für Berufstätige,

- der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik,

- des Kollegs der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik,

- des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik,

- des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business sowie

- des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business

erlassen werden. Aufgrund dieser neuen Lehrpläne sollen zudem redaktionelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Lehrplansystematik und den Anlagenbezeichnungen vorgenommen werden.

2. Aus pädagogischer Sicht ist anzumerken:

2.1 Aufbaulehrgang der Handelsakademie für Berufstätige

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Der Aufbaulehrgang der Handelsakademie für Berufstätige wird seit dem Schuljahr 2005/06 an einem Standort erfolgreich geführt. Der Lehrplan spricht insbesondere bereits beruflich tätige Wiedereinsteigerinnen bzw. Wiedereinsteiger an, die sich durch eine Höherqualifizierung bessere Berufschancen versprechen. Ziel des Aufbaulehrganges für Berufstätige ist es, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen. Der Lehrplan soll Studierenden, die nach der beruflichen Erstausbildung bereits in das Berufsleben eingetreten sind oder die Berufsausübung unterbrochen haben, eine Möglichkeit zur fundierten Weiterbildung im kaufmännischen Bereich bieten.

2.2 Kolleg der Handelsakademie und Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business

Seit dem Schuljahr 2017/18 wird das Kolleg der Handelsakademie - Digital Business und seit dem Schuljahr 2013/14 das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige - Digital Business als Schulversuch geführt. Die Nachfrage der Wirtschaft nach Fachkräften im Bereich der IT und Digitalisierung ist sehr groß. Das Kolleg der Handelsakademie - Digital Business sowie das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business bieten Absolventinnen und Absolventen allgemeinbildender und berufsbildender höherer Schulen sowie Personen, die eine Berufsreifeprüfung abgelegt haben, die Möglichkeit, in einem Ausbildungsgang von vier Semestern eine kaufmännische Ausbildung und profundes technisches Know-How zu erlangen. Das Kolleg der Handelsakademie - Digital Business und insbesondere das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business sind nach den Erfahrungen im Schulversuch vor allem für junge Berufstätige interessant, die bereits Praxiserfahrungen haben, denen jedoch das grundlegende kaufmännische und technische Wissen fehlt.

2.3 Handelsakademie für Berufstätige, Kolleg der Handelsakademie und Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik

Mit BGBl. II Nr. 191/2020 wurden der seit dem Schuljahr 2016/17 als Schulversuch geführte Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformation jahrgangsweise aufsteigend ins Regelschulwesen überführt. Das Kolleg der Handelsakademie und die Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik sollen somit eine Ergänzung der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik darstellen. Das Interesse und die Nachfrage von Standorten mit Berufstätigenformen (Handelsakademie für Berufstätige, Kolleg und Kolleg für Berufstätige) ist groß. Da dieser Lehrplan bereits für die Handelsakademie erprobt wurde, war es nicht mehr notwendig, einen Schulversuch auch für die Berufstätigenformen zu beginnen. Durch diese Ausbildungsform soll der Nachfrage des Arbeitsmarktes nach Fachkräften mit profunden Kenntnissen von Organisations- und Kommunikationsstrukturen, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Beherrschung des Umgangs mit neuen Medien und deren strategische Nutzung entsprochen werden. Insbesondere KMUs verlangen vermehrt Fachkräfte, die neben der Wirtschaftskompetenz über die angeführten Kompetenzen verfügen. Diese Lehrpläne bieten Absolventinnen und Absolventen eine enge Kombination von kaufmännischer Ausbildung, Allgemeinbildung, digitalen Kompetenzen und einem profunden Rüstzeug im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Social Media.

3. Aufbau und Struktur der Lehrpläne:

3.1. Aufbaulehrgang der Handelsakademie für Berufstätige

Der Lehrplan des Aufbaulehrganges für Berufstätige ist in sechs Semester aufgeteilt und ist in Analogie zum Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademien in einen Stammbereich und einen Erweiterungsbereich gegliedert. Der Stammbereich stellt die Allgemeinbildung und kaufmännische Berufsbildung einer Handelsakademie sicher, während der Erweiterungsbereich dieselben Ausbildungsschwerpunkte wie der Aufbaulehrgang der Handelsakademie enthält. Einzig die Unterrichtsgegenstände des Aufbaulehrganges "Officemanagement und angewandte Informatik" sowie "Wirtschaftsinformatik" wurden in den Lehrplan des Aufbaulehrganges für Berufstätige nicht aufgenommen, da vorausgesetzt werden kann, dass durch die Berufstätigkeit der Studierenden Kompetenzen dieser Unterrichtsgegenstände bereits erreicht wurden.

3.2. Kolleg der Handelsakademie und Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business

Die Unterrichtsgegenstände des Kollegs der Handelsakademie und des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business sind analog zum Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie und des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige thematisch zusammenpassend und sich ergänzend in vier Cluster zusammengefasst sowie in Kompetenzmodule aufgegliedert kompetenzorientiert formuliert. Der Lehrplan ist in Analogie zu den anderen Lehrplänen der kaufmännischen Schulen in einen Stammbereich und einen Erweiterungsbereich gegliedert. Der Stammbereich stellt insbesondere die kaufmännische Berufsbildung sicher, während im Erweiterungsbereich, der in etwa 50 % der Gesamtwochenstundenanzahl ausmacht, die für diesen Fachbereich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Wirtschaftsinformatik vermittelt werden. Der Erweiterungsbereich bildet die fachspezifischen Unterrichtsgegenstände der Handelsakademie - Digital Business ab.

3.3 Handelsakademie für Berufstätige, Kolleg der Handelsakademie und Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik

Die Lehrpläne der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik, des Kollegs der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik sowie des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik sollen jeweils den neuen Unterrichtsgegenstand ERP-Software enthalten.

4. Details zu den einzelnen Unterrichtsgegenständen der Lehrpläne:

4.1. Aufbaulehrgang der Handelsakademie für Berufstätige

Der Lehrplan ist in sechs Semester aufgeteilt und in Analogie zum Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie in einen Stammbereich und einen Erweiterungsbereich gegliedert. Der Stammbereich stellt die Allgemeinbildung und kaufmännische Berufsbildung einer Handelsakademie sicher, während der Erweiterungsbereich dieselben Ausbildungsschwerpunkte enthält wie der Aufbaulehrgang der Handelsakademie und die Handelsakademie.

Die Unterrichtsgegenstände und deren Inhalte sind identisch mit dem Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie. Einzig die Unterrichtsgegenstände des Aufbaulehrganges "Officemanagement und angewandte Informatik" sowie "Wirtschaftsinformatik" wurden in den Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie für Berufstätige nicht aufgenommen, da durch das Erfüllen der Aufnahmebedingungen in einen Aufbaulehrgang für Berufstätige (positiver Abschluss einer Handelsschule oder eines Vorbereitungslehrgangs kaufmännischer Richtung) sowie durch die Berufstätigkeit der Studierenden vorausgesetzt werden kann, dass die Kompetenzen dieser Unterrichtsgegenstände bereits ausreichend vorhanden sind.

Es wurden keine Änderung von Lehrverpflichtungsgruppen im Vergleich zum Aufbaulehrgang der Handelsakademie vorgenommen.

4.2. Kolleg der Handelsakademie und Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business

Die Inhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Lehrpläne des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business und des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business sind zum großen Teil identisch mit den Unterrichtsgegenständen der Lehrpläne des Kollegs der Handelsakademie und des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige sowie des Lehrplanes der Handelsakademie Digital Business und des Lehrplanes des Aufbaulehrganges der Handelsakademie.

Im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie und des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business sollen folgende Unterrichtsgegenstände neu aufgenommen werden:

- Entrepreneurship und Management: Einstufung mit LVG I, grundlegende Inhalte zu Entrepreneurship (Unternehmensgründung, strategisches Marketing, Funktionen und Techniken des Managements etc.),

- Betriebliche Kommunikation und Präsentation: Einstufung mit LVG II, zielgerichtete Kommunikationstechniken im betrieblichen Umfeld, Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken etc.,

- Wirtschaftsrecht und E-Business: Einstufung mit LVG II, E-Commerce, Start-Up, Datenschutz und Online-Recht etc.

4.3. Handelsakademie für Berufstätige, Kolleg der Handelsakademie und Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik:

Seminar ERP-Software Einstufung mit LVG I; grundlegende Inhalte einer betriebswirtschaftlichen Standortsoftware (ERP).

5. Praxis:

Die Lehrpläne des Aufbaulehrganges der Handelsakademie für Berufstätige, des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business, der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik und des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik sehen analog zu den Lehrplanbestimmungen der Sonderformen für Berufstätige kein verpflichtendes Praktikum vor, da davon ausgegangen werden kann, dass die Studierenden bereits über Berufserfahrung verfügen.

Die Lehrpläne des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business sowie des Kollegs der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik sehen in Analogie zum Kolleg der Handelsakademie ein verpflichtendes Praktikum im Ausmaß von 150 Stunden vor.

6. Berechtigungen:

Grundsätzlich sollen die Berechtigungen gemäß dem Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 und der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 sowie die Berechtigungen in der Europäischen Union - die mit dem Diplomprüfungszeugnis oder dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis abgeschlossene Ausbildung ist ein reglementierter Ausbildungsgang gemäß Art. 11 lit. c sublit. ii der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; das Ausbildungsniveau entspricht Art. 11 lit. c der Richtlinie - beibehalten werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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