VerpackungsabgrenzungsV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die VerpackungsabgrenzungsV geändert wird
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 28.09.2020, Frist bis Di., 27.10.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 631/2020 (neues Fenster), ausgegeben am 31.12.2020 – 65 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst.
Mit der AWG Novelle Verpackung (BGBl. I Nr. 193/2013) wurde für die Definition von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen mit dem § 13h AWG 2002 ein grundsätzlicher Rahmen festgelegt. Dabei spielen einerseits die Größe der Verpackungen und andererseits die Anfallstelle, bei der Verpackungen üblicherweise anfallen, eine zentrale Rolle. Für ausgewählte Verpackungen und Packstoffe gelten darüber hinaus verschiedene Sonderregelungen.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist ermächtigt eine Verordnung zu erlassen, mit der Korrekturen zu den Zuordnungen gemäß den Definitionen im AWG 2002 ermöglicht werden sollen. Das ist mit der VerpackungsabgrenzungsV erfolgt, wobei derzeit eine Befristung dieser Verordnung bis Ende 2020 besteht.
Da sich die Vorgaben dieser Verordnung gut bewährt haben und keine größeren Verschiebungen wahrnehmbar sind, soll diese Befristung um 5 Jahre (bis Ende 2025) verlängert werden. Damit werden auch den Verpflichteten allfällige Umstellungen und die damit verbundenen Kosten für ihrer EDV erspart.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.