Verordnung über die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie die Schulzeitverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie die Schulzeitverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 23.10.2020, Frist bis Fr., 04.12.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 51/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 03.02.2021 – 61 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dem Bildungsreformgesetz, BGBl. I Nr. 138/2017, wurde die Bestimmung im Schulorganisationsgesetz - SchOG, BGBl. I Nr. 242/1962, betreffend die Schulversuche (§ 7 SchOG) neu gefasst. Die vor dem Inkrafttreten dieser Neufassung bereits geführten Schulversuche enden gemäß § 130b SchOG mit dem in der Bewilligung des Schulversuchs vorgesehenen Zeitpunkt oder spätestens mit Ablauf des 31. August 2025. Nach erfolgreicher Durchführung der Schulversuche sollen diese in das Regelschulwesen überführt werden.
Die bisher im Schulversuch geführten Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe - Fachrichtung "Wasser- und Kommunalwirtschaft" sowie Höheren Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sollen nun nach erfolgreicher Durchführung des Schulversuchs mit 1. September 2021 in das Regelschulwesen überführt werden. Hierzu werden die betreffenden Lehrpläne in die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, BGBl. II Nr. 340/2015, aufgenommen.
Die Überführung dieser Schulversuche erfordert überdies eine Ergänzung der Schulzeitverordnung, BGBl. Nr. 176/1991, um Sonderbestimmungen zur Berücksichtigung des in den Lehrplänen vorgesehenen 12-wöchigen Pflichtpraktikums.
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Die Ergänzung der Prüfungsordnung BMHS, BGBl. II Nr. 177/2012, um die Bestimmungen betreffend die Reife- und Diplomprüfung, erfolgt in einer Sammelnovelle zu den Prüfungsordnungen.
Aus pädagogischer Sicht wird angemerkt:
a) Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Fachrichtung "Wasser- und Kommunalwirtschaft"
Die Fachrichtung "Wasser- und Kommunalwirtschaft" wird am Standort Yspertal, an dem schon lange die Fachrichtung "Umwelt und Wirtschaft" verankert ist, seit 2010 erfolgreich als Schulversuch geführt. Die Fachrichtung wurde entwickelt, um den steigenden Bedarf an Fachkräften im Bereich der Wasser- und Kommunalwirtschaft zu decken.
Die Ausbildung befähigt zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Verwaltung, speziell im betriebswirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, wasser- und kommunalwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen sowie Gift- und Gefahrgutbereich und führt zur Universitätsreife. Im Vordergrund steht der Gedanke der Nachhaltigkeit, der gleichermaßen ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte umfasst. Den Schülerinnen und Schülern wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen und im Bereich der menschlichen Gesellschaft vermittelt. Die Absolventinnen und Absolventen sind sowohl in der öffentlichen Verwaltung (beispielsweise in den Wasserabteilungen der Landesregierungen sowie in der Kommunalverwaltung) als auch in Wirtschaftsbetrieben tätig.
Da die HLW Yspertal in Österreich als einziger Standort diese Fachrichtung führt, besuchen Jugendliche aus ganz Österreich und aus dem benachbarten Ausland die Bildungseinrichtung. Der Standort hat mit diesem Ausbildungsangebot auch viel zur regionalen Entwicklung beigetragen. Am Standort besteht eine enge Kooperation mit Kindergärten, Volksschulen und Mittelschulen, welche aufgrund der hochwertigen naturwissenschaftlichen Ausbildung ebenfalls Schwerpunkte in diesem Bereich setzen bzw. gemeinsame Projekte durchführen.
Neben Kooperationen mit der Wirtschaft und Gemeinden wird auch mit tertiären Bildungseinrichtungen (beispielsweise mit der Universität für Bodenkultur und Fachhochschulen) zusammengearbeitet.
b) Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei
Die "Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei" wurde am Standort der Modeschule Hallein entwickelt, um die steigende Nachfrage von Jugendlichen nach einer Verbindung aus Berufsausbildung im genannten Bereich und höherem Bildungsabschluss abzudecken. Die Ausbildung befähigt zur Ausübung gehobener Berufe im Bereich Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei und führt zur Universitätsreife. Neben der Vermittlung fachlicher, personaler und sozialer Kompetenzen spielt auch die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Ressourcen eine wesentliche Rolle.
Da die HLM Hallein in Österreich als einziger Standort diese Schulform führt, ist die Nachfrage sehr groß. Am Standort besteht eine enge Kooperation sowohl mit Branchenvertretern als auch mit dem Kulturbereich, was sich in gemeinsamen Projekten niederschlägt. Die Schülerinnen und Schüler erlangen durch die praxisnahe und innovative Ausbildung ein umfassendes Verständnis von Mode, Kreativität, Design und Styling, wodurch zusätzliche Berufsperspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten in neuen Berufsfeldern eröffnet werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.