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Novelle der Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014)

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 10.11.2020, Frist bis Mi., 02.12.2020. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II ist dazu keine Kundmachung zu finden. Gesucht wird über Titel, Ressort und Datum; das findet nicht jede – im Bundesgesetzblatt nachsehen (neues Fenster).

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln sollen Anpassungen im Hinblick auf das umfassende unionsrechtliche Regelwerk betreffend unbemannte Luftfahrzeuge und Luftfahrtsysteme vorgenommen werden (siehe die neue EU-Grundverordnung (EU) 2018/1139 sowie die delegierte Verordnung (EU) 2019/945 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandsbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge). So entfällt nunmehr die Kategorie der Flugmodelle aufgrund unmittelbar anwendbaren Unionsrechts.

Es soll festgelegt werden, dass die nationalen Regelungen der Luftverkehrsregeln, die sich auf unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 beziehen, auch für unbemannte Luftfahrzeuge im Sinne der unionsrechtlichen Regelungen gelten, insoweit nicht Unionsrecht anzuwenden ist oder etwas anderes bestimmt ist. Darüber hinaus sollen Ausweichregeln für unbemannte Luftfahrzeuge festgelegt werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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