Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV), geändert wird
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 22.12.2020, Frist bis Di., 12.01.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Die Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung - ELStV) bedarf auf Grundlage neuer europäischer rechtlicher Vorgaben einer Aktualisierung der europäischen Verweise und Merkmale, die zur Berechnung der Indikatoren für soziale Eingliederung erforderlich sind.
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Die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), ABl. Nr. L 165 vom 3.7.2003 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. Nr. L 311 vom 21.11.2008 S. 1, wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 aufgehoben. Mit der Verordnung (EU) 2019/1700 wird ein gemeinsames System für europäische Statistiken bezüglich Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen geschaffen. Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Statistiken über die Informationsgesellschaft, die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 über Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen und die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 über Statistiken über öffentliche Gesundheit und Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, und hebt die Verordnung (EG) Nr. 577/98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft sowie, wie angeführt, die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) auf. Deshalb ist diese, mit Geltung 1. Jänner 2021, die neue relevante Rechtsgrundlage.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.