VerordnungsentwurfBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016 sowie die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 14.01.2021, Frist bis Do., 11.02.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 250/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 07.06.2021 – 116 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.