Novelle 2021 der Überwachungsprogramme-Verordnung 2015
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Änderung der Verordnung über Überwachungsprogramme hinsichtlich ausgewählter Erreger sowie Indikatorbakterien bei Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel, sowie deren Resistenzverhalten gegenüber Antibiotika (Novelle 2021 der Überwachungsprogramme-Verordnung 2015)
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 15.02.2021, Frist bis Mo., 08.03.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 217/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 12.05.2021 – 65 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Der vorliegende Verordnungsentwurf dient der formalen Anpassung einer deklarativen Umsetzungsnorm an die aktuelle EU-Rechtslage, sowie der genaueren Bestimmung einer Verweisungsnorm. Änderungen im Vollzug der Verordnung ergeben sich dadurch nicht.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.