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Novelle 2021 der Überwachungsprogramme-Verordnung 2015

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Änderung der Verordnung über Überwachungsprogramme hinsichtlich ausgewählter Erreger sowie Indikatorbakterien bei Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel, sowie deren Resistenzverhalten gegenüber Antibiotika (Novelle 2021 der Überwachungsprogramme-Verordnung 2015)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 15.02.2021, Frist bis Mo., 08.03.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 217/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 12.05.2021 – 65 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf dient der formalen Anpassung einer deklarativen Umsetzungsnorm an die aktuelle EU-Rechtslage, sowie der genaueren Bestimmung einer Verweisungsnorm. Änderungen im Vollzug der Verordnung ergeben sich dadurch nicht.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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