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Verordnung, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 17.02.2021, Frist bis Mo., 22.03.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Kosten:

Für den Bund sind keine Kosten zu erwarten.

Für andere Gebietskörperschaften (Organe der Länder gemäß § 24 LMSVG und der Gemeinden gemäß § 25 Abs. 1 LMSVG) ist festzuhalten, dass diese bereits jetzt mit der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen betreffend Spielzeug betraut sind. Es ist durch diese Verordnung kein zusätzlicher Mehraufwand zu erwarten.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML