Verordnung, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 17.02.2021, Frist bis Mo., 22.03.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Kosten:
Für den Bund sind keine Kosten zu erwarten.
Für andere Gebietskörperschaften (Organe der Länder gemäß § 24 LMSVG und der Gemeinden gemäß § 25 Abs. 1 LMSVG) ist festzuhalten, dass diese bereits jetzt mit der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen betreffend Spielzeug betraut sind. Es ist durch diese Verordnung kein zusätzlicher Mehraufwand zu erwarten.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.