Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 04.03.2021, Frist bis Do., 01.04.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 268/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 22.06.2021 – 82 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.