Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung bei abschließenden Prüfungen (Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen – LBVO-abschlPrüf) erlassen und die Leistungsbeurteilungsverordnung geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 25.03.2021, Frist bis Do., 22.04.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 215/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 11.05.2021 – 19 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Aufgrund der Ergänzung des § 38 Abs. 3 SchUG, BGBl. I Nr. 19/2021, und in Entsprechung einer Anregung des Rechnungshofes ist mit Verordnung zu bestimmen, in "welcher Art und in welchem Ausmaß die im entsprechenden Unterrichtsgegenstand oder in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen erbrachten Leistungen jener Schulstufe, auf welcher dieser oder diese zuletzt lehrplanmäßig unterrichtet wurden, bei der gesamthaften Beurteilung eines Prüfungsgebiets der schriftlichen Klausurprüfung, einschließlich einer allfälligen Kompensationsprüfung, zu berücksichtigen sind.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.