Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 26.03.2021, Frist bis Fr., 07.05.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 260/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 11.06.2021 – 35 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt einerseits die Auflassung des Kärntner Landeskonservatoriums in Klagenfurt, des Vienna Konservatoriums der Frau Mag. Eva Maria Schmid und des Prayner Konservatoriums des Herrn Mag. Josef Schmid und andererseits die Umbenennung des Hauptstudiengangs des "Konservatorium Sunrise_Studios des Herrn Mike Loewenrosen".
Kärntner Landeskonservatorium in Klagenfurt:
Mit dem Inkrafttreten des Kärntner Privatuniversitätengesetzes (K-PUG) am 15. Juli 2019 wird das "Kärntner Landeskonservatorium" zur "Gustav Mahler Privatuniversität für Musik".
Die Bildungsdirektion für Kärnten hat mit Schreiben vom 23. April 2020 samt Ergänzung vom 7. September 2020 somit die Auflassung des privaten "Kärntner Landeskonservatoriums des Landes Kärnten", 9020 Klagenfurt, mit Wirksamkeit vom 15. Juli 2019 bekannt gegeben.
Vienna Konservatorium der Frau Mag. Eva Maria Schmid:
Die Bildungsdirektion für Wien teilte mit Schreiben vom 6. August 2020, GZ 9131.915510/0003-Präs3aS/2020, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Auflassung der genannten Privatschule am Standort in 1150 Wien, Stiegergasse 15-17 (samt Dislozierungen), per 31. Juli 2020 mit.
Prayner Konservatorium des Herrn Mag. Josef Schmid:
Weiterlesen – noch 6 AbsätzeWeniger anzeigen
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 30. Juli 2019, GZ 24.423/0021-II/4/2019, wurde dem Privaten Prayner Konservatorium des Herrn Mag. Josef Schmid das Öffentlichkeitsrecht entzogen.
Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. April 2020, W129 2223796-1/4E, als unbegründet abgewiesen.
Mit 18. Juni 2020, Zl. Ra 2020/10/0067-4, wurde nun auch die gegen dieses Erkenntnis erhobene außerordentliche Revision seitens des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen.
Die Bildungsdirektion für Wien teilte nun mit Schreiben vom 6. November 2020, GZ 9131.904520/0074-Präs3aS/2020, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Auflassung der genannten Privatschule am Standort in 1040 Wien, Mühlgasse 28-30 (samt Dislozierungen), per 31. August 2020 mit.
Konservatorium Sunrise_Studios des Herrn Mike Loewenrosen
Mit BGBl. II Nr. 305/2011 erfolgte erstmalig die Aufnahme des Hauptstudienganges "Musical" in die Verordnung. Mit Bescheid vom 17. September 2015, GZ: BMBF-24.423/0002-III/3a/2015, wurde eine Neufassung des Organisationsstatuts genehmigt und erfolgte die Umbenennung der Studienrichtung in "BühnendarstellerIn". Mit Bescheid vom 25. Juni 2020, BMBWF-24.423/0013-II/4/2019, erfolgte auf Grund einer Aktualisierung eine neuerliche Genehmigung des Organisationsstatuts.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.