Änderung der Psychotropenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Psychotropenverordnung geändert wird
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 21.05.2021, Frist bis Mo., 07.06.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 279/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 29.06.2021 – 22 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Den zu erwartenden Beschlüssen in der 64. Session der Commission on Narcotic Drugs (CND) Mitte April 2021 und der daraus resultierenden völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs zur Aufnahme dieser Substanzen in das Drogenkontrollsystem, wird bereits im Rahmen dieses Novellierungsvorhabens entsprochen, indem die Anlage 1 der Psychotropenverordnung entsprechend angepasst wird.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.