Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung AHS und die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 10.06.2021, Frist bis Do., 22.07.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 411/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 28.09.2021 – 68 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Durch vorliegende Lehrplannovelle erfolgt
1) die Überführung bisheriger Schulversuche sowie
2) die Verankerung eines neuen naturwissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunktes am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie (Anlage A/ThNa).
Überführung von Schulversuchen
Mit dem Bildungsreformgesetz, BGBl. I Nr. 138/2017, wurde die Bestimmung im Schulorganisationsgesetz - SchOG, BGBl. I Nr. 242/1962, betreffend die Schulversuche (§ 7 SchOG) neu gefasst. Die vor dem Inkrafttreten dieser Neufassung bereits geführten Schulversuche enden gemäß § 130b SchOG und § 82f SchUG mit dem in der Bewilligung des Schulversuchs vorgesehenen Zeitpunkt oder spätestens mit Ablauf des 31. August 2025. Nach erfolgreicher Durchführung der Schulversuche sollen diese in das Regelschulwesen überführt werden.
Am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie wurden bisher folgende Schulversuche geführt:
- Unterricht in der zweiten lebenden Fremdsprache (Englisch oder Französisch) ab der 7. Schulstufe und Latein ab der 8. Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler des öffentlichen Gymnasiums der Stiftung Theresianische Akademie werden somit bereits in der Unterstufe in drei Fremdsprachen unterrichtet. Das sechsjährige Latein wird dabei in fünf Jahren absolviert, aber auf dem lehrplanmäßig vorgegebenen Niveau des sechsjährigen Lateins maturiert.
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- In der "Europaklasse Französisch" wird ein Schwerpunkt auf Französisch als Arbeitssprache gesetzt, wobei auch hier Latein ab der 8. Schulstufe, aber insgesamt im Ausmaß des sechsjährigen Lateins, unterrichtet wird.
- Da in der Lehrplananlage des Theresianums (A/lF) bisher keine Ermächtigung zur schulautonomen Gestaltung der Stundentafel in der Oberstufe vorgesehen war, wurde die subsidiäre Stundentafel durch einen Schulversuch abgeändert.
Nach erfolgreicher Durchführung oben genannter Schulversuche sollen diese mit 1. September 2022 in das Regelschulwesen überführt werden. Hierzu erfolgen entsprechende Anpassungen in den Lehrplänen der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, insbesondere in Anlage A/lF dem Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien.
Verankerung eines neuen naturwissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunktes
Mit BGBl. I Nr. 80/2020 wurde in Artikel IV der 11. Schulorganisationsgesetz-Novelle auf gesetzlicher Ebene eine Ausweitung des Angebots der Ausbildungsschwerpunkte am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie verankert. Schülerinnen und Schüler können ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) zwischen der dritten lebenden Fremdsprache "Russisch" oder einem erweiterten naturwissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunkt wählen. Der erweiterte Ausbildungsschwerpunkt wird im selben Stundenausmaß der dritten lebenden Fremdsprache geführt. Die Änderung des Artikel IV der 11. SchOG-Novelle tritt mit 1. September 2022 in Kraft.
Die entsprechende Lehrplananlage (A/ThNa) "Lehrplan des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien" wird in den Lehrplänen der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, verankert. Die neue Lehrplananlage (A/ThNa) tritt entsprechend der gesetzlichen Grundlage mit 1. September 2022 in Kraft.
Die Sonderbestimmungen für das öffentliche Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in der Prüfungsordnung AHS, BGBl. II Nr. 174/2012, werden um den neuen Ausbildungsschwerpunkt erweitert.
Aus pädagogischer Sicht wird angemerkt:
Das öffentliche Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie verfügt bereits seit 1998/1999 über einen Schwerpunkt im Bereich Sprachen, der seitdem kontinuierlich erprobt und weiterentwickelt wurde. Die Umsetzung dieses Sprachenschwerpunktes erfolgt bisher im Rahmen von Schulversuchen, da das öffentliche Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in der Sekundarstufe I über nicht ausreichend autonome Möglichkeiten und in der Sekundarstufe II über keine autonome Stundentafel verfügt, sodass bis dato geringfügige Änderungen nur über die Einführung eines Schulversuchs möglich waren. Da sich die Schwerpunktsetzungen des öffentlichen Gymnasiums der Stiftung Theresianische Akademie bewährt haben, sollen die Schulversuche nun über die Einführung einer autonomen Stundentafel ins Regelschulwesen überführt werden.
Um den aktuellen Entwicklungen im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich und den damit einhergehenden Veränderungen im postsekundären bzw. tertiären Bereich zu begegnen, war eine Weiterentwicklung des naturwissenschaftlichen Angebots am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie erforderlich. In Ergänzung zum bestehenden Sprachenschwerpunkt war daher die Einrichtung eines naturwissenschaftlichen Schwerpunktes notwendig, zumal durch den Sprachenschwerpunkt die naturwissenschaftlichen Gegenstände auf ein Mindestmaß reduziert wurden.
Mit der vorliegenden Lehrplannovelle werden die pädagogischen Möglichkeiten des öffentlichen Gymnasiums der Stiftung Theresianische Akademie erweitert, um das Bildungsangebot bestmöglich auf die aktuelle Bedarfslage und das pädagogische Konzept des Schulstandorts abzustimmen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.