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Änderung der Nebenleistungsverordnung und der PD-Nebenleistungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Nebenleistungsverordnung und die PD-Nebenleistungsverordnung geändert werden

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 14.07.2021, Frist bis Fr., 13.08.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 399/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 20.09.2021 – 38 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit dem Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG), BGBl. I Nr. 9/2021, wurde festgelegt, dass der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe in allen Schularten (Schulformen und Fachrichtungen) mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung auch informations- und kommunikationstechnologisch-gestützt durchgeführt werden kann. Mit dem SchDigiG wurden die pädagogischen, didaktischen und technischen Voraussetzungen für einen IKT-gestützten Unterricht geschaffen.

Zur Sicherung von Funktionalität und Sicherheit der Geräte soll der Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen durch ein Mobile Device Management (MDM) vorgesehen werden (§ 6 Abs. 1 Z 1 SchDigiG).

Mit dem gegenständlichen Entwurf soll eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung für Lehrpersonen an Bundesschulen (einschließlich der in Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen) festgelegt werden, die im Rahmen der Durchführung des IKT-gestützten Unterrichts im MDM verwendet werden.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zur Erlassung der gegenständlichen Verordnung ist gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer und gemäß § 40a Abs. 15 des Vertragsbedienstetengesetzes das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport herzustellen.

Weiterlesen – noch 1 Absatz

Der vorliegende beschlussreife Verordnungsentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999. Finanzielle Auswirkungen auf die gegenbeteiligten Gebietskörperschaften sind nicht gegeben.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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