Verordnung über die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu Doktoratsstudien
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu Doktoratsstudien
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 15.09.2021, Frist bis Fr., 15.10.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 553/2021 (neues Fenster), ausgegeben am 15.12.2021 – 61 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.