Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2021
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Tieren, Bruteiern, Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten, sowie veterinärpolizeiliche Bestimmungen über das innergemeinschaftliche Verbringen von Erzeugnissen und Gegenstände
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 20.09.2021, Frist bis Di., 26.10.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 370/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 04.10.2022 – 343 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Der vorliegende Entwurf dient der Anpassung der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung 2008 an das geänderte Unionsrecht, insbesondere an die Verordnung (EU) Nr. 2016/429 ("Animal Health Law" - Tiergesundheitsrecht). Die bisherige EU-Rechtslage im Bereich der innergemeinschaftlichen Verbringungen war großteils in Richtlinien abgebildet, deren Umsetzung die hier zu novellierende Verordnung diente. Aufgrund der nunmehrigen Regelung des Tiergesundheitsrechtes in einer einheitlichen, unmittelbar anwendbaren Verordnung kann ein Großteil des bisherigen Inhalts der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung entfallen. Außerdem erfolgen Anpassungen auf die derzeit geltenden Bezeichnungen der Bundesministerien.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.