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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten erlassen werden sowie die Verordnung über die Lehrpläne der Meisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen), der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 22.09.2021, Frist bis Mi., 20.10.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 368/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 04.10.2022 – 349 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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