Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung geändert wird
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 07.10.2021, Frist bis Di., 02.11.2021. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 40/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 02.02.2022 – 92 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Seit der letzten größeren Novelle der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO, BGBl. Nr. 93 1976, zuletzt geändert mit BGBl. II. Nr. 363/2013, im Jahre 2013 sind an die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee verschiedene Anregungen, Wünsche und Probleme herangetragen worden; weiters wurden neue praktische Erfahrungen beim Vollzug der BSO gemacht, die Eingang in die BSO finden sollten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Kompetenzgrundlage:
Diese Verordnung ergeht gemäß Anlage Teil 2 lit. J Z 9 (Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Schifffahrt) zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 - BMG, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2020, und aufgrund des Abschnittes II des Übereinkommens über die Schifffahrt auf dem Bodensee samt Anlage und Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 632/1975, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 2/2008, und des Abschnittes II des Vertrages über die Schifffahrt auf dem Alten Rhein, BGBl. Nr. 633/1975, sowie unter Bedachtnahme auf die am 27. April 2021 gemäß Art. 19 Abs. 2 des Übereinkommens über die Schifffahrt auf dem Bodensee gefassten Beschlüsse der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, I. Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.