Luftverkehrsregeln 2014
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 11.03.2024, Frist bis Mo., 08.04.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II ist dazu keine Kundmachung zu finden. Gesucht wird über Titel, Ressort und Datum; das findet nicht jede – im Bundesgesetzblatt nachsehen (neues Fenster).
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln sollen nach Evaluierung der Auswirkungen der letzten Novelle Anpassungen im Hinblick auf den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in besonders sensiblen Lufträumen vorgenommen werden. Im Zusammenhang damit steht die Festlegung von geografischen UAS-Gebieten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und Luftfahrtsystemen im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Darüber hinaus sollen mit der vorliegenden Novelle Betriebsbeschränkungen für bestimmte Ballone und Änderungen der Transponderregeln für Ballone und Segelflugzeuge festgelegt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.