Vignettenpreisverordnung 2022
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2022)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 30.09.2022, Frist bis Mo., 17.10.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 405/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 31.10.2022 – 14 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) sieht in der Bestimmung des § 12 Abs. 3 eine jährliche Anpassung der Vignettenpreise auf Grundlage des Harmonisierten Verbraucherpreisindex vor. Es ist daher die Vignettenpreisverordnung 2022 zu erlassen, mit der die geltenden Vignettenpreise valorisiert werden.
Der Verordnungsentwurf unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der Vereinbarung BGBl. I Nr. 35/1999, da gemäß Artikel 6 Abs. 1 Z 2 dieser Vereinbarung diese nicht für rechtsetzende Maßnahmen gilt, die die Gebietskörperschaften in ihrer Eigenschaft als Träger von Privatrechten so wie jeden anderen Rechtsträger treffen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.