Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Abfallende von feuerfesten Abfällen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 05.07.2023, Frist bis Mi., 30.08.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 100/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 10.04.2024 – 224 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Feuerfeste Werkstoffe werden mit hohem Energieaufwand hergestellt. Feuerfeste Abfälle fallen insbesondere als Ofenausbruch, zB bei Wartungsarbeiten, an. Dieses Material ist, nach entsprechender Behandlung, gut geeignet, bei der Herstellung von feuerfesten Werkstoffen wiedereingesetzt zu werden. Die Kreislaufführung dieses Materials führt zu Energieeinsparungen und damit zur Reduktion von treibhauswirksamen Emissionen.
Bei Einhaltung von spezifischen Anforderungen an die Qualität, die Behandlung sowie die Qualitätssicherung soll der Abfallbesitzer feuerfester Abfälle das Abfallende deklarieren können. Diese Kriterien sollen ein hohes Maß an Umweltschutz gewährleisten und den Anforderungen für nachfolgende Verwendungen entsprechen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.