Winterfahrverbotskalender Salzburg 2024
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 10 Tauern Autobahn an bestimmten Freitagen und Samstagen im Winter 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender Salzburg 2024)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 09.01.2024, Frist bis Do., 18.01.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II ist dazu keine Kundmachung zu finden. Gesucht wird über Titel, Ressort und Datum; das findet nicht jede – im Bundesgesetzblatt nachsehen (neues Fenster).
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst.
Zu § 1:
Verkehrsbeobachtungen und Erfahrungsberichte zeigen, dass es im Zuge der Generalsanierung der Tunnelanlagen zwischen dem Ofenauer Tunnel und der Tunnelgruppe Werfen zu zunehmenden Verkehrsproblemen auf der A 10 Tauern Autobahn kommt. Die maßgeblichen Sanierungsarbeiten sollen verteilt in zwei Bauphasen, nämlich in der Phase 2A im Zeitraum September 2023 bis Juni 2024 sowie in der Phase 2B von Mitte September 2024 bis Juni 2025, stattfinden.
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Da für die Tunnelsanierung jeweils eine Richtungsfahrbahn auf der A 10 Tauern Autobahn gesperrt werden muss, erfolgt auf der anderen, dem Verkehr zur Verfügung stehenden Richtungsfahrbahn eine 1 + 1-Verkehrsführung, also jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Allgemein werden dadurch die Fahrstreifen pro Fahrtrichtung von zwei auf eine reduziert. Durch diese Reduktion der Fahrstreifen kommt es zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit der A 10 Tauern Autobahn im Baustellenabschnitt (Halbierung der Fahrstreifen). Zusätzlich ergeben sich weitere Reduktionen der Leistungsfähigkeit im Bereich der Fahrstreifenreduktion aufgrund der erforderlichen Verflechtung der Fahrzeuge des Fahrstreifens zwei in den Fahrstreifen eins. Durch die beschriebene Minderung der Leistungsfähigkeit, bei gleichzeitig ausgesprochen hohem Schwerverkehrsaufkommen (Transit- bzw. Binnenverkehr) in Verbindung mit dem an den Wochenenden überdurchschnittlich starken Individualverkehr in die (Salzburger) Schigebiete (Reiseverkehr, Tagesgäste und Urlauberschichtwechsel) kommt es auf dem betroffenen Abschnitt der A 10 Tauern Autobahn regelmäßig zu gravierenden Stauerscheinungen. In der Winterreise- bzw. Schiwochenendzeit von Ende Jänner bis Ende März 2024 ist daher mit deutlichen Überlastungen auf der A 10 Tauern Autobahn in beiden Fahrtrichtungen (An- und Abreise in die Schiressorts im Salzburger Land und in angrenzende Regionen) zu rechnen.
Unter Beachtung der allgemeinen Regelung von Fahrverboten für Lastkraftfahrzeuge gemäß § 42 StVO, hier ist das allgemeine Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge an Samstagen von 15 bis 24 Uhr und an Sonn-tagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22 Uhr bestimmt, lässt sich die Notwendigkeit der gegenständlichen Einschränkung der Befahrbarkeit der Autobahn am Samstag auf den Zeitraum von 7 bis 15 Uhr ableiten. Dieser Zeitraum bietet die Möglichkeit, jene Schwerlastfahrzeuge, welche nachts auf Stellplätzen entlang der A 10 Tauern Autobahn abgestellt waren, ungehindert aus dem Fahrverbotsbereich abzufahren. Durch die richtungsgebundene Gestaltung des Verbots wird die verkehrsüberlastete Zone (Baustellenbereich, Staubereich) direkt entlastet. Das Einbeziehen der Vorlaufstrecken ab dem Knoten Salzburg und ab der Anschlussstelle Rennweg ermöglicht verkehrstechnisch sinnvoll die Rückstaubereiche auf der A 10 Tauern Autobahn und indirekt auch die Landesstraßen für den kleinräumigen Ausweichverkehr (Lammertal, Salzachtal) vom LKW-Verkehr zu entlasten.
Zusätzlich ist ein Fahrverbot an hochbelasteten Freitagnachmittagen von 13 bis 19 Uhr vorgesehen. Die erforderlichen Fahrverbote an Freitagen ergeben sich zufolge der hohen Verkehrsstärken an den Zählstellen Golling und Reitsam an Freitagnachmittagen im Vergleichszeitraum 2022 bis 2023. Die Zeiträume der Semester- bzw. Winterferien in den österreichischen und deutschen Bundesländern haben sich zwischen 2023 und 2024 nur gering und innerhalb des Zeitraums der Ferien (Kalenderwochen 6 bis 8 im Jahr 2024 bzw. zweite bis vierte Woche im Februar) verschoben, sodass von einer ähnlichen Verkehrsnachfrage im Reiseverkehr 2024 wie im Vorjahr auszugehen ist. Die Zieleinschränkung ergibt sich aus der Verfügbarkeit von weitgehend leistungsfähigen Ersatzrouten (insbesondere etwa die A 9 Pyhrn Autobahn).
Zu § 2:
Z 1 bis 2:
Die Ausnahmen decken sich weitgehend mit den gesetzlichen Ausnahmen für das Wochenendfahrverbot gemäß § 42 Abs. 3 und 3a StVO. Zusätzlich wurde eine Ausnahme für den im Zuge der Baustelle "Generalsanierung Tunnelanlagen an der A 10 Tauern Autobahn" erforderlichen Baustellenverkehr eingefügt.
Z 3 bis 4:
Die Ausnahmen decken sich im Wesentlichen mit den Ausnahmen des Winterfahrverbotskalenders 2023 (§ 2 Z 2 und 3) für das Bundesland Tirol.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.