GuK-EWRV-Novelle 2023
Verordnung mit der die Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 geändert wird (GuK-EWRV-Novelle 2023)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 05.07.2023, Frist bis Do., 31.08.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 18/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 19.01.2024 – 141 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Die Verordnung betreffend die Qualifikationsnachweise in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 - GuK-EWRV 2008), BGBl. II Nr. 193/2008, die zuletzt durch die Verordnung BGBl. II Nr. 143/2016 geändert wurde, ist an den zwischenzeitlich geänderten Delegierten Beschluss (EU) Nr. 2021/2183 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich von Ausbildungsnachweisen und den Titeln von Ausbildungsgängen, ABl. Nr. L 444 vom 10.12.2021 S. 16, u.a. für den Beruf der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege anzupassen.
Weiters ist in der GuK-EWRV 2008 die Rechtsgrundlage für die Absolvierung der Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang bzw. Eignungsprüfung) im Rahmen der EU/EWR-Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschul-Bachelorstudiengängen zu schaffen.
Näheres zu den einzelnen Bestimmungen der gegenständlichen Novelle der GuK-EWRV 2008 ist dem Besonderen Teil zu entnehmen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.