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Studienbeitragsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (Studienbeitragsverordnung – StubeiV) geändert wird

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 03.03.2022, Frist bis Mo., 07.03.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 89/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 10.03.2022 – 3 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Derzeit haben Studierende aus der Ukraine einen Studienbeitrag in doppelter Höhe des regulären Studienbeitrages zu entrichten. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es geboten, ukrainische Studierende zu unterstützen. Diese Studierenden sollen daher für das Sommersemester 2022 von der Studienbeitragspflicht ausgenommen werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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