Aufhebung der Verordnung über Betrieb des EWAS durch die BRZ GmbH
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Entwicklung und den Betrieb eines elektronischen Wahladministrationssystems für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen durch die Bundesrechenzentrum GmbH geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 02.03.2023, Frist bis Fr., 31.03.2023. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 162/2023 (neues Fenster), ausgegeben am 02.06.2023 – 63 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.