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11. Novelle der FSG-GV

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung geändert wird (11. Novelle der FSG-GV)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIm RIS ansehen (neues Fenster)

In Begutachtung seit 29.04.2024, Frist bis Mo., 27.05.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 209/2024 (neues Fenster), ausgegeben am 29.07.2024 – 63 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Zentraler Punkt dieser Novelle ist die Anpassung der Tarife (Honorare) für die Verkehrspsychologen für verkehrspsychologische Untersuchungen. Die Gelegenheit wird genutzt, in einzelnen Punkten den administrativen Rechtsbereich der Verkehrspsychologie zu "entrümpeln" und an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML