Zum Inhalt springen

GGBG-Novelle 2026

Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird

Vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

In Begutachtung seit 24.10.2026, Frist bis Fr., 06.11.2026. Ein Gesetzesentwurf, zu dem das Parlament keinen Ministerialentwurf führt.

Noch 12 Tage

Stellungnahmen gehen hier direkt an das Ministerium – an die Adresse im Begleitschreiben.

Der Entwurf

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Das GGBG bedarf einer Reihe von Änderungen, die sich aus Entwicklungen seit der letzten Novelle ergeben, teils jedoch selbst noch nicht abgeschlossen werden können.

Demgegenüber steht die dringende Notwendigkeit, internationalen und europäischen Vorgaben nachzukommen:

Für den Verkehrsträger Straße ist die Richtlinie (EU) 2025/1801 umzusetzen. Sie sieht für Gefahrgutkontrollen auf der Straße neue Kontrolllisten und gewisse Änderungen bei der Qualifikation von Verstößen vor. Da die Listen über Verweisungen zur Anwendung kommen, sind nur wenige Änderungen im Text des Gesetzes erforderlich.

Im Bereich der Luftfahrt sind im Wege der Verordnung (EU) 965/2012 neue Regelungen der ICAO betreffend kompetenzbasierte Ansätze bei Schulungen bereits in Kraft. Das auf dieser Basis von der Austro Control GmbH mit den betroffenen Unternehmen erarbeitete und etablierte Schulungs-System soll nun im Gesetz und einer darauf basierenden Verordnung verankert werden. Übergangsbestimmungen erscheinen daher nicht nötig.

Als gleichermaßen unstrittig werden im Übrigen die Bezeichnungen der Bundesministerien und der Bundesminister dem aktuellen BMG angepasst und letztere um die weibliche Form erweitert.

Dokumente (3)

Quelle: RIS · Dokumentnummer BEGUT_FAFE36C4_45F4_45E5_8886_6C2B3F723332.

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Die Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht – warum?